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Schulen im Kreis Borken

Allgemeine Informationen

Das Schulamt für den Kreis Borken ist als untere staatliche Aufsichtsbehörde zuständig für die Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen im Kreis Borken.

Darüber hinaus werden im Rahmen genereller Zuständigkeiten für einzelne Aufgabenschwerpunkte Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten für den Kreis Borken auch in den anderen weiterführenden Schulen tätig.

Seit dem 1. Juli 2008 ist für die Förderschulen und die Hauptschulen im Lande NRW die Zuständigkeit in der Schulaufsicht getrennt zwischen der Dienstaufsicht (Zuständigkeit: Bezirksregierung Münster) und der Fachaufsicht (Zuständigkeit: Schulamt).

Für alle anderen weiterführenden Schulen ist die Bezirksregierung Münster unmittelbar zuständig. Sollten Sie zu diesen Schulen Fragen haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Bezirksregierung Münster, Telefon 0251/411-0 (Zentrale).

Auf den folgenden Seiten finden Sie nach Schulformen getrennt eine Aufstellung aller Schulen. Soweit das Schulamt für den Kreis Borken zuständig ist, finden Sie auch Angaben zu der jeweiligen Schulaufsichtsbeamtin/ dem jeweiligen Schulaufsichtsbeamten.

Schulformen im Kreis Borken