Sprachstandsmessung

Das Sprachstandsfeststellungsverfahren 2022 auf einen Blick

Die offizielle Mitteilung des Schulministeriums zur Sprachstandsfeststellung finden Sie [hier].

-Testzeitraum: 02.05.2022 - 25.06.2022

- getestet werden die Kinder, die zwischen dem 1.10.2017 und 30.09.2018 geboren wurden und KEINE KiTa besuchen (bzw. die Kinder, die zwar eine KiTa besuchen, aber deren Eltern der Anfertigung einer Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben.)

- zugewanderte Kinder aus diesem Geburtszeitraum werden ebenfalls getestet, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen wurden, aber noch keine KiTa besuchen (bzw. wenn sie zwar eine KiTa besuchen, ihre Eltern aber der Anfertigung einer Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben.)

Die Schulpflicht beginnt mit ihrer Zuweisung an eine Gemeinde und dauert an, solange ihr Aufenthalt gestattet ist (§ 34 Abs. 6 Satz 1 SchulG).

- das Testinstrument ist wie im Vorjahr  "Besuch im Pfiffikushaus"

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Bezirksregierung Münster ist die Sprachstandskoordinatorin

Anja Schnabel

erreichbar immer mittwochsunter 0251-411-4323

oder per Mail an: anja.schnabel(at)brms.nrw.de

 

Hinweis: Den Einsatz der Lehrkräfte für das Verfahren regeln die jeweils zuständigen Schulaufsichtsbeamten in ihren Bezirken.

Ansprechpersonen

Bei der Bezirksregierung Münster:

Sprachstandskoordinatorin

Anja Schnabel
erreichbar immer mittwochs
unter Tel.: 02511-411-4323
E-Mail: anja.schnabel(at)brms.nrw.de

 

Beim Kreis Borken:

Organisatorische Fragen und Datenverarbeitung

Anna-Lena Theiß
Tel.: 02861 / 681-4204
E-Mail: a.theiss(at)kreis-borken.de


Zuständige Schulaufsichtsbeamtin

Inga Tenspolde, Schulaufsicht
Schulamt für den Kreis Borken
Tel:: 02861 / 681-4332
E-Mail: i.tenspolde@kreis-borken.de

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