Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten
Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben ohne Probleme. Für Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten auftreten, sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig. Der Runderlass " Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besondern Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)" vom 19.7.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dar. Verbindlich insofern, als
- eine Analyse der Lernsituation, ggf. unter Einschaltung externer Experten und die daraus folgende Konzeption entsprechender schulischer Fördermaßnahmen eine Pflichtaufgabe aller Schulen ist,
- die Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen werden,
- in Zeugnissen der Anteil des Rechtschreibens bei der Bildung der Note zurückhaltend zu gewichten ist,
- die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben bei Entscheidungen über die Versetzung, über die Eignung für eine weiterführende Schulform oder bei der Vergabe von Abschlüssen nicht den Ausschlag geben dürfen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Rechtschreibleistungen im Fremdsprachenunterricht.
(Quelle: http://schulministerium.nrw.de)
Zum Jahresbeginn 2015 haben wir eine ausführliche Broschüre für Lehrkräfte veröffentlicht, die sicherlich auch für viele Eltern interessant ist.
- LRS Broschüre(3 MB)
Die FAQ der RSB von 2014 zum Thema LRS
- LRS-Rechtsnorm(438 KB)
Eine Information über die Fachberatung zur Förderung bei LRS (LRS-Flyer)
- LRS-Flyer(96 KB)
Autorin der folgenden Informationsbroschüre ist Beate Breimann, LRS-Fachberaterin im Schulamt Duisburg und Moderatorin im Kompetenzteam Duisburg.Diese Informationsschrift ist als Leitfaden gedacht für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten. Sie betrifft die gesetzlichen Regelungen in NRW und soll die Beratungs- und Handlungskompetenz der Lehrkräfte stärken und Rechtssicherheit bieten.
- LRS-Informationsschrift(358 KB)
Ansprechperson
Zuständiger Schulaufsichtsbeamter
Siegfried Werner, Schulaufsicht
Schulamt für den Kreis Borken
Tel:: 02861 / 681-4333
E-Mail: s.werner(at)kreis-borken.de