Kinderschutz
Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule ist ein zentraler Aufgabenbereich der Schutz der Kinder vor körperlichen und seelischen Schäden. Hierzu arbeiten Schule und Elternhaus zusammen. Die Schule berät sich mit den Eltern und bietet wo notwendig im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Hilfen an.
Darüber hinaus arbeitet die Schule auch mit außerschulischen Institutionen zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und den Grundschulen sowie den Förderschulen im Primarbereich wird im Laufe des Schuljahres 2011/12 auf eine klar geregelte Basis gestellt. Nähere Informationen finden Sie hierzu auf der Unterseite 'Kooperationsvertrag Kinderschutz'.
Weitere Informationen zur Arbeit des Kreisjugendamtes finden Sie auf deren Internetseite:
www.kreis-borken.de/jugendundfamilie
Aber auch bei den Städten mit eigenem Jugendamt können Sie sich über deren Arbeit im Internet informieren:
Eine Reihe von Institutionen befasst sich mit Hilfeangeboten für Eltern und Kinder. Wir können diese nicht alle hier aufführen. Ein besonderes Thema ist der Schutz von Kindern gegen sexuelle Gewalt. Hier hat das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Münster bereits seit einigen Jahren ein Internetportal mit Informationen zu diesem Themenbereich erstellt:
http://www.schulische-praevention.de/
Mit Beginn des Jahres 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen) in Kraft getreten. Es verdeutlicht noch einmal die Aufgaben aller Beteiligten zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Den Gesetzestext können Sie als PDF-Datei herunterladen: