Inklusion / Gemeinsames Lernen
Seit dem Frühjahr 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. Wenn Sie sich darüber näher informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Internetseite der Behindertenbeauftragen der Bundesregierung. Den Text der Konvention finden Sie als PDF-Datei.
Diese Rahmenbedingungen sind im Jahr 2014 mit dem Neunten Schulrechtsänderungsgesetz verändert worden. Sonderpädagogische Förderung finde seit Inkrafttreten des Gesetzes (AO-SF von 2014) n der Regel in der allgemeinen Schule statt. In der allgemeinen Schule werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Abweichend von der Regelförderung in der allgemeinen Schule können die Eltern eine Förderschule wählen.
AO-SF – Formulare und Hinweise
Sie finden unter dem folgenden Link die für Anträge nach AO-SF aktuell gültigen Formulare für das Schulamt für den Kreis Borken . Außerdem sind in der Taskcard weitere Hinweise, Hilfen und Links abgelegt, die bei der Antragstellung und Durchführung von Gutachten eine Unterstützung und Orientierung bieten.
Die Informationen können hier abgerufen werden.