Schulische Integration von Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte

Die schulische Integration wird durch den Erlass BASS 2019/2020 - 13-63 Nr. 3 Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler geregelt. Dazu gehören Schüler*innen, die Deutsch als Zweit- oder weitere Sprache  (DaZ) lernen .

Darüber hinaus sind im Rahmenkonzept der Bezirksregierung Münster die Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Verfahrensschritte genauer beschrieben.

Im Schulamt für den Kreis Borken sind folgende Ansprechpartner*innen für Sie zuständig.

Ansprechpersonen:

Zuständiger Schulaufsichtsbeamter

Michael Ballmann, Schulaufsicht

Schulamt für den Kreis Borken

Telefon:         02861 / 681-4335

E-Mail:           m.ballmann(at)kreis-borken.de

 

Fachberatende

Britta Leimkühler

Telefon:         02861 / 681-4337

Mobil:            0151/24259579

E-Mail:           b.leimkuehler@kreis-borken.de

Karina Kleine-Boes

Telefon:         02861 / 681-4338

E-Mail:           k.kleine-boes(at)kreis-borken.de

 

Themenfelder der Beratung in der Erst- und Anschlussförderung:

 

  • Schulische Umsetzung des Rahmenkonzepts der Bezirksregierung Münster
  • Sprachsensibler Fachunterricht
  • Planung und Umsetzung der Deutschförderung (DaZ)
  • Übergangsmanagement
  • Leistungsbewertung
  • Interkulturelle Schulentwicklung (BikUS)
  • Sprachstandserfassung
     

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