Schulische Integration von Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte
Die schulische Integration wird durch den Erlass BASS 2019/2020 - 13-63 Nr. 3 Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler geregelt. Dazu gehören Schüler*innen, die Deutsch als Zweit- oder weitere Sprache (DaZ) lernen .
Darüber hinaus sind im Rahmenkonzept der Bezirksregierung Münster die Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Verfahrensschritte genauer beschrieben.
Im Schulamt für den Kreis Borken sind folgende Ansprechpartner*innen für Sie zuständig.
Ansprechpersonen:
Zuständiger Schulaufsichtsbeamter
Michael Ballmann, Schulaufsicht
Schulamt für den Kreis Borken
Telefon: 02861 / 681-4335
E-Mail: m.ballmann(at)kreis-borken.de
Fachberatende
Britta Leimkühler
Telefon: 02861 / 681-4337
Mobil: 0151/24259579
E-Mail: b.leimkuehler@kreis-borken.de
Karina Kleine-Boes
Telefon: 02861 / 681-4338
E-Mail: k.kleine-boes(at)kreis-borken.de
Themenfelder der Beratung in der Erst- und Anschlussförderung:
- Schulische Umsetzung des Rahmenkonzepts der Bezirksregierung Münster
- Sprachsensibler Fachunterricht
- Planung und Umsetzung der Deutschförderung (DaZ)
- Übergangsmanagement
- Leistungsbewertung
- Interkulturelle Schulentwicklung (BikUS)
- Sprachstandserfassung