Themen und Aufgabenbereiche

Die Aufgaben der Schulaufsicht sind im Schulgesetz des Landes NRW festgelegt. Neben den Befugnissen zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens (§ 86 Absatz 1 SchulG) ist ein wesentlicher Auftrag der Schulaufsicht, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu beraten und zu unterstützen (§ 3 Absatz 1 SchulG). Ziel ist dabei die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit (§ 3 Absatz 3 SchulG).

Auf diesem Hintergrund haben sich eine Fülle von Aufgabenfeldern herausgebildet, in denen wir bemüht sind, Unterstützungsleistungen in den jeweiligen Themenfeldern den Schulen wie auch z.B. ratsuchenden Eltern zur Verfügung zu stellen.

Insofern leistet das Schulamt für den Kreis Borken einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der regionalen Bildungslandschaft. Wir tun dies in Kooperation mit vielen Partnern. Gerade die Vernetzung der Beteiligten in thematisch orientierten Arbeitskreisen oder ähnlichen Formen ist ein Weg, den wir verstärkt gehen wollen.

Die Aufgabenfelder sind dabei immer angebunden an die Arbeitsschwerpunkte einzelner schulfachlicher Schulaufsichtsbeamter. Deshalb finden Sie jeweils auch Angaben zu Ansprechpartnern in jedem hier vorgestellten Bereiche. Die jeweilige Schulaufsichtsbeamtin bzw der jeweilige Schulaufsichtsbeamte wird dabei nicht nur beratend tätig, sondern vertritt die Position des Schulamtes in diesen Aufgabenfeldern auch nach außen.

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